Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen u. Neuregistrierung nach RDG
Sie haben in einem anderen Land einen Beruf im Bereich der Justiz erlernt und möchten in ihrem Beruf in Niedersachsen arbeiten? Hier können Sie die Anerkennung Ihrer Qualifikation für folgende Berufe beantragen:
- Justizwachtmeisterin / Justizwachtmeister
- Justizangestellte im Wachtmeisterdienst / Justizangestellter im Wachtmeisterdienst
- Justizfachangestellte / Justizfachangestellter
- Justizfachwirtin / Justizfachwirt
- Justizvollzugsfachwirtin / Justizvollzugsfachwirt
- Gerichtsvollzieherin / Gerichtsvollzieher
- Amtsanwältin / Amtsanwalt
- Diplom-Verwaltungswirtin / Diplom-Verwaltungswirt (im Justizvollzugsdienst)
Sie können den Antrag schriftlich oder online stellen.
Den Antrag können Sie auch online stellen: Zum Online-Antrag.
Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Sollten noch Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.
Bitte reichen Sie mit dem Antrag Ihre Ausbildungsnachweise ein.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für die meisten Berufe in der Justiz umfassende Kenntnisse des deutschen Rechts erforderlich sind, die häufig nicht im Rahmen einer im Ausland absolvierten Berufsausbildung erworben werden können.
Wenn Sie sich über die Ausbildungsmöglichkeiten in der niedersächsischen Justiz informieren möchten, finden Sie unter https://www.mj.niedersachsen.de weiterführende Hinweise.