MEDIATION beim Güterichter - die andere Art der Konfliktlösung
- freiwillig
-eigenverantwortlich
-kreativ
-nachhaltig
Das Landgericht Osnabrück bietet als alternative Form der Konfliktlösung eine Mediation beim Güterichter an. Dafür sind Richterinnen und Richter geschult worden.
Die Mediation beim Güterichter betrifft nur Prozesse, die bereits bei Gericht anhängig sind, in denen also etwaige Versuche, den Streit ohne einen Prozess zu schlichten, gescheitert sind oder gar nicht erst unternommen wurden.
In solchen Verfahren bieten wir den streitenden Parteien und ihren Rechtsanwälten an, sich zur Streitbeilegung der Hilfe eines richterlichen, speziell geschulten Güterichters zu bedienen, der in dem Konflikt als neutraler Dritter vermittelt und nicht der entscheidende Richter ist.
Im Güterichterverfahren trifft der Richter, der als Güterichter tätig wird, keine Entscheidungen über den Streit der Parteien. Die Parteien entwickeln vielmehr unter der Moderation des Güterichters selbständig eine sinnvolle, verbindliche, umfassende und nachhaltige Problemlösung.
Wie läuft ein solches Verfahren ab?
Das Güterichterverfahren wird als besondere Form der Güteverhandlung i. S. v. § 278 ZPO geführt. Es wird nur dann eingeleitet, wenn die Parteien und ihre Rechtsanwälte damit ausdrücklich einverstanden sind. Ohne anwaltliche Begleitung beider Parteien wird grundsätzlich keine Mediation beim Güterichter durchgeführt.
In einem ersten Schritt legt der für die Entscheidung zuständige Richter (Berichterstatter) eine aus seiner Sicht geeignete Sache der Güterichterabteilung vor.
Sodann fragt der Güterichter bei den beteiligten Anwälten die Bereitschaft zur Teilnahme am Güterichterverfahren ab.
Wird die Zustimmung erteilt, wird ein Beschluss des sachlich zuständigen Richters eingeholt, durch den die Sache gemäß § 278 Abs. 5 ZPO auf den Güterichter zur Durchführung einer Güteverhandlung übertragen und das Verfahren für die Dauer des Güterichterverfahrens zum Ruhen gebracht wird.
Der Güterichter lädt die Parteien mit ihren Anwälten zu einem Termin ein. Die Gespräche vor dem Güterichter werden stets in persönlicher Anwesenheit der Parteien in informeller Atmosphäre durchgeführt. Das Gespräch ist nicht öffentlich, es wird vertraulich geführt. Auf Wunsch der Parteien können aber auch weitere Personen an dem Gespräch teilnehmen. Dieser Gesprächsrahmen läßt es zu, auch solche Dinge zu äußern, die in einem öffentlichen Verfahren nicht zur Sprache kämen. Dabei sorgt der Güterichter für eine faire und konstruktive Gesprächsatmosphäre.
Ein Protokoll wird nicht geführt, der Güterichter nimmt über den Inhalt des Gesprächs keinen Kontakt mit dem entscheidenden Richter auf, wenn die Güterichterverhandlung nicht zu einem Erfolg führen sollte.
Kommt es zu einer Einigung, können die Parteien, was regelmäßig geschieht, erklären, dass sie auf die Einhaltung von Ladungs- und Einlassungsfristen und auf die Protokollierung eines Vergleichs vor der erkennenden Kammer verzichten und darum bitten, dass der Vergleich sofort durch den Güterichter protokolliert wird.
Mit der Protokollierung ist das Verfahren dann zu Ende.
Für dieses Verfahren entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten.
Wir würden uns freuen, wenn Sie auf Anfragen der Güterichterabteilung positiv reagieren und sich zu einem solchen Verfahren in den dafür geeigneten Fällen bereit erklären würden.
Für Informationen dazu stehen wir Ihnen selbstverständlich auch persönlich zur Verfügung.
Serviceeinheit Güterichter:
Frau Roggenkamp/Frau Rönne, Zi. 821, Tel.: 0541 315 1548 o. 1648, Fax: 0541 315 6248
Das Güterichterteam stellt sich vor:
PräsLG Dr. Thomas Veen
Tel.: 0541 315 1136
VRiLG Georg Dirkling
Tel.: 0541 315 1104
VRiLG Dr. Christian Rikken
Tel.: 0541 315 1550
VRiLG Dr. Stefan Perschke
Tel.: 0541 315 1181
VRi'inLG Dr. Katrin Höcherl
Tel.: 0541 315 1185
Tel.: 0541 315 1784
VRiLG Holger Janssen
Tel.: 0541 315 1112
RiLG Christoph Willinghöfer
Tel.: 0541 315 1325
Tel.: 0541 315 1173
Tel.: 0541 315 1544
Tel.: 0541 315 1147