Rechtsberatung
Rechtsberatung kann vom Landgericht nur in einem sehr eingeschränkten Maße erteilt werden. Grund dafür ist, daß Gerichte für die unparteiische Entscheidung von zivilen Rechtsstreiten bzw. von Strafverfahren zuständig sind. Diese Rolle schließt die einseitige Beratung von Rechtssuchenden, über deren Fall das Gericht evtl. einmal zu entscheiden haben wird, aus. Es kommt hinzu, daß in Zivilsachen grundsätzlich nur Rechtsanwälte das Landgericht anrufen können (Anwaltszwang). Die bei dem Landgericht eingerichteten Rechtsantragsstellen nehmen deshalb nur Rechtsmittel und Anträge entgegen und leisten ggf. Formulierungshilfe für die abzugebenden Begründungen. Sie finden die Rechtsantragsstelle für Strafsachen im Hauptgebäude des Landgerichts, 3.Stock, Zimmer 389, Tel. 0541/315-1188, und die Rechtsantragsstelle für Zivilsachen im Hochhaus, 9.Stock, Zimmer 914, Tel.: 0541/315-1324.
Eingehende Rechtsberatung leisten die zugelassenen Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist jeder Anwalt aufgrund seiner Ausbildung in der Lage, Sie in allen Rechtsfragen umfassend zu beraten. Auf Anfrage kann Ihnen aber die Rechtsanwaltskammer Oldenburg Rechtsanwälte, die sich auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert haben, benennen.