Öffnungszeiten/Einlasskontrollen
sowie freitags (und vor Feiertagen) von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet. Auch außerhalb dieser Zeiten sind jedoch diejenigen Sitzungssäle zugänglich, in denen öffentliche Verhandlungen stattfinden. Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Alle Sendungen, die vor 24.00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die ab 0.00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages. Der Nachtbriefkasten befindet sich links vom Haupteingang (neben den Treppen) am Neumarkt.
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Eingang LG Osnabrück

