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Öffnungszeiten/Einlasskontrollen

Öffnungszeiten


Das Landgericht Osnabrück ist


montags bis donnerstags von 08.00 bis 15.30 Uhr

sowie

freitags (und vor Feiertagen) von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

für den Publikumsverkehr geöffnet.


Auch außerhalb dieser Zeiten sind jedoch diejenigen Sitzungssäle zugänglich, in denen öffentliche Verhandlungen stattfinden.

Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Alle Sendungen, die vor 24.00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die ab 0.00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages.

Der Nachtbriefkasten befindet sich links vom Haupteingang (neben den Treppen) am Neumarkt.


Einlasskontrollen


Im Landgericht werden im Eingangsbereich ganztägig Sicherheitskontrollen durchgeführt.

Anlass für die Einlasskontrollen sind Vorfälle in der Vergangenheit bei anderen Justizbehörden, bei denen es zu Toten und Verletzten gekommen ist.

Alle Besucher müssen sich einer Durchsuchung auf Waffen und gefährliche Gegenstände unterziehen. Durch diese Maßnahmen kann es zu Wartezeiten beim Betreten des Gebäudes kommen.

Bitte richten Sie deshalb Ihre Ankunftszeit so ein, dass Sie trotz eventueller Verzögerungen pünktlich zu Gerichtsterminen erscheinen können.

Sollte es beim Zugang zum Landgericht trotzdem einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir Sie um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass die Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

"leer"   Bildrechte: LG Osnabrück

Eingang LG Osnabrück

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