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Zeugeninformationen

Als Zeuge erfüllen Sie eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht. Mit Ihrer Aussage tragen Sie unter Umständen in erheblichem Maße zu einer gerechten Entscheidung des Gerichts bei. Auch wenn Sie meinen, nicht viel aussagen zu können, ist Ihr Erscheinen zur Wahrheitsfindung erforderlich.

Informationen können Sie auch aus dem Hinweisblatt: "Hilfe, ich bin Zeuge!" entnehmen.

Wenn Ihnen etwas unklar ist oder Ihnen zum Beispiel der Termin zeitlich nicht möglich ist, rufen Sie bitte sogleich bei der auf der Ladung angegebenen Telefonnummer an. Zeugen, die einer Ladung unentschuldigt nicht folgen, können mit einem Ordnungsgeld und Verfahrenskosten belegt werden.

Den Ort Ihrer Vernehmung finden Sie auf der Ladung. Näheres können Sie der Wegbeschreibung entnehmen.

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Kammerbesetzung

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