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Jahresbericht 2020

Rückblick - Einblick - Ausblick


Das Landgericht Osnabrück durfte am 28.04.2021 die Vertreterinnen und Vertreter der regionalen Presse zum jährlichen Pressegespräch begrüßen. Aufgrund des momentanen Infektionsgeschehens fand das Jahrespressegespräch als Online-Konferenz statt.

In dem Gespräch stellte der Präsident des Landgerichts, Dr. Thomas Veen, zunächst die Entwicklung des Landgerichts im vergangenen Jahr dar. Die Covid-19-Pandemie hat auch beim Landgericht Osnabrück die Arbeit in ganz erheblichem Umfang bestimmt. Trotz der coronabedingten Einschränkungen konnte aber die Gewährung von uneingeschränktem Rechtsschutz jederzeit sichergestellt werden.

Den anschließenden Schwerpunkt des Pressegesprächs bildete die gerichtliche Arbeit in Unterbringungssachen.

Frau Dagmar Kubillus, Vorsitzende Richterin am Landgericht Osnabrück, berichtete über die Arbeit der Beschwerdekammer in Unterbringungssachen. Eine Unterbringung ist eine freiheitsentziehende Maßnahme, die dann angeordnet werden kann, wenn ein Betroffener sich zu töten oder zu verletzen droht oder andere Personen gefährdet. In diesem Fall können Betroffene in einem Krankenhaus oder Heim untergebracht werden. Die Entscheidung über die freiheitsentziehenden Maßnahmen trifft das Amtsgericht. Wird ein Rechtsmittel gegen eine solche Entscheidung eingelegt, so entscheidet die Beschwerdekammer des Landgerichts. Sie gab einen Einblick in die Arbeit dieser Kammer unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie.

Frau Susanne Kirchhoff, Direktorin des Amtsgerichts Bad Iburg, informierte im Anschluss über die amtsgerichtliche Tätigkeit in Betreuungs- und Unterbringungssachen. Sie stellte die besonderen Herausforderungen dar, die sich durch die Corona-Pandemie im vergangenen Jahr für die Arbeit der Amtsgerichte in diesem Bereich ergeben haben.



30.04.2021   Bildrechte: LG OS
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