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Videoverhandlungen nach § 128a ZPO

OSNABRÜCK. § 128a ZPO ermöglicht es, Verhandlungen und Beweisaufnahmen im Zivilprozess ganz oder teilweise per Bild- und Tonübertragung als Videokonferenz durchzuführen. Die Entscheidung darüber trifft das Gericht im Einzelfall. Die Verfahrensbeteiligten und ihre Prozessbevollmächtigte können jedoch ein entsprechendes Vorgehen anregen bzw. beantragen.

Das Landgericht Osnabrück verfügt über die nötige technische Ausstattung, um nach § 128a ZPO solche Verhandlungen in Zivilverfahren per Bild- und Tonübertragung durchzuführen. Rechtsanwälte (m/w/d), Sachverständige oder andere Verfahrensbeteiligte können so von anderen Orten aus, z.B. aus ihrem Büro, ohne Reiseaufwand an Verhandlungen teilnehmen. Dabei sind für alle Teilnehmer (m/w/d) der Videokonferenz die übrigen Verfahrensbeteiligten, einschließlich des Gerichts, zu jeder Zeit hör- und sichtbar. Das Ton- und Bildsignal sämtlicher Konferenzteilnehmer wird über einen Bildschirm im Sitzungssaal des Gerichts in Echtzeit wiedergegeben. So können auch Zuschauer (m/w/d) den Verhandlungsverlauf vom Gerichtssaal aus verfolgen.

Die externen Teilnehmer benötigen für eine Verhandlungsteilnahme nach § 128a ZPO außer einer hinreichend stabilen Internetleitung lediglich eine internetfähige Kamera (sog. Webcam), ein PC-Mikrofon sowie eine gültige E-Mail-Adresse. Zur Durchführung der Videoverhandlung stellt das Gericht den Konferenzteilnehmern einen elektronischen Link per E-Mail zur Verfügung. Durch Anklicken dieses E-Mail-Links gelangen die Konferenzteilnehmer in den Online-Konferenz-Raum, den das Gericht kostenlos bereitstellt.

Die Konferenztechnik basiert auf dem Softwareprodukt „Skype for Business“. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass die externen Konferenzteilnehmer selbst über diese Software verfügen oder ein Benutzerkonto einrichten. Bei Anklicken des Einladungs-Links aus der E-Mail des Gerichts wird den Nutzern automatisch ein kostenloses Tool (sog. Plug-in) zum Download bereitgestellt. Dessen Installation erfolgt automatisch und leitet den Nutzer direkt in den virtuellen Konferenzraum. Über die (kostenlose) Skype-App ist zudem eine Teilnahme per Smartphone bzw. Tablet-PC möglich (dazu nach Anklicken des Einladungs-Links aus der E-Mail in der App die Option "Als Gast teilnehmen" auswählen.). Die Videoverhandlung ist damit auch für technisch unerfahrene Nutzer leicht zugänglich.

Eine anschauliche und leicht verständliche Bedienungsanleitung (mit Bildern) finden Sie
hier: Hinweis u. Anleitung Videokonferenzverhandlung gem. § 128a ZPO


Hinweise zur IT- und Datensicherheit finden Sie
hier: IT-Sicherheit_und_Datenschutz § 128a_ZPO


Hinweise zur Behebung typischer Fehler finden Sie
hier: Fehlerbehebung extern



Infos zu den Anforderungen an die Internetleitungen finden Sie
hier unten:

 

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