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Welche Sicherungsmaßnahmen müssen bei einem Autorennen bestehen?

Pressemitteilung 6/26

23.02.2026

OSNABRÜCK. Vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück wird am Montag, dem 2. März 2026, die Klage einer jungen Frau verhandelt, die am 5. Juni 2022 bei einem Motorcross-Rennen in Haren (Ems) durch einen von einem Fahrzeug gelösten Reifen verletzt wurde, Aktenzeichen 1 O 2326/25.

Die Klage richtet sich gegen den Verein, welcher das Motorcross-Rennen ausgerichtet hat.

Nach dem Unfall befand sich die Klägerin für drei Tage im Krankenhaus.

Mit ihrer Klage fordert die Klägerin Schadenersatz- sowie Schmerzensgeldansprüche in Höhe von insgesamt knapp EUR 50.000,00. Ferner beantragt sie festzustellen, dass der Beklagte für weitere zukünftige Schäden einzustehen hat.

Die Klägerin macht geltend, dass der Beklagte unzureichende Sicherungsmaßnahmen getroffen habe. Es sei ein ausreichender Abstand zwischen äußerem Fahrbahnrand und den Zuschauerreihen einzuhalten oder die Zuschauer seien durch einen Schutzwall oder Leitplanken zu sichern. Insbesondere die Funktionsfähigkeit ihres linken Beins sei nach dem Vorfall erheblich eingeschränkt. Außerdem habe sie chronische Schmerzen.

Der Beklagte ist der Klage entgegengetreten. Er trägt im Wesentlichen vor, dass die Sicherungsmaßnahmen ausreichend gewesen seien. Die seitens der Behörden geforderten Sicherungsmaßnahmen seien nicht nur eingehalten, sondern überobligatorisch erfüllt worden. Die von der Klägerin angeführten Beeinträchtigungen im linken Bein hätten bereits zuvor bestanden beziehungsweise deren Ursache hätte bereits vorgelegen.

Verhandlung beginnt am 2. März 2026 um 10.00 Uhr und findet in Saal A013 statt. Das Gericht hat das persönliche Erscheinen der Klägerin sowie des Beklagten angeordnet.



Vorsitzender Richter am Landgericht Willinghöfer
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