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Verfahren um mutmaßlichen Mord im Klosterwald - Entscheidung des Gerichts für den 10. März 2022 erwartet

Pressemitteilung 8/22

04.03.2022


OSNABRÜCK. In dem Verfahren vor der 6. Großen Strafkammer - Schwurgericht - des Landgerichts Osnabrück wegen des Vorwurfes des Mordes nach dem Tod einer 23-jährigen Studentin im Wald am Kloster Loccum (Kreis Nienburg) wird am kommenden Donnerstag, dem 10. März 2022, mit einem Urteil gerechnet (Geschäftszeichen: 6 Ks 5/21).

Dem nunmehr 54-jährigen Angeklagten wird in der Anklageschrift vorgeworfen, im September 2015 während eines Freiganges aus dem Maßregelvollzug eine Studentin ermordet zu haben.

Nachdem der Angeklagte bereits 2017 durch das Landgericht Verden zu einer Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren sowie anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden war, wurde er nach einer Aufhebung und Zurückverweisung des Verfahrens durch den Bundesgerichtshof in einem zweiten Urteil des Landgerichts Verden freigesprochen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage wurde das zweite Urteil aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Osnabrück verwiesen (siehe auch Pressemitteilung 33/21).

Nach Schluss der Beweisaufnahme hielt die Staatsanwaltschaft am 10. Februar 2022 ihr Plädoyer. Sie beantragte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes sowie die Anordnung einer Sicherungsverwahrung. Die Beweisaufnahme habe eindeutig die Täterschaft des Angeklagten bewiesen. Dem folgten die Vertreter der Nebenklage.

Die Verteidigung des Angeklagten kam hingegen zu einer anderen Einschätzung. Sie beantragte im Termin am 24. Februar 2022, den Angeklagten freizusprechen. Die Täterschaft des Angeklagten sei nicht zweifelsfrei zu belegen.

Das Urteil der 6. Großen Strafkammer wird am Donnerstag, dem 10. März 2022, 11.00 Uhr, Saal 272 des Landgerichts (Schwurgerichtssaal) erwartet.

Interessierte Medienvertreter dürfen - ohne vorherige Anmeldung - vor Beginn der Verhandlung am 10. März 2022 für 15 Minuten im Saal 272 des Landgerichts filmen und fotografieren. Das Gericht darf bei seinem Einzug gefilmt und fotografiert werden. Abbildungen des Angeklagten sind mittels geeigneter technischer Maßnahmen zu anonymisieren ("pixeln"). Bild- und Tonaufnahmen nach der Verhandlung und außerhalb des Verhandlungssaales sind nur nach Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung durch den Pressesprecher gestattet.

Im Anschluss an die Verhandlung am 10. März 2022 steht Ihnen der Pressesprecher des Landgerichts für O-Töne im Sitzungssaal zur Verfügung, ohne dass es hierfür einer Anmeldung bedarf.




Richter am Landgericht Christoph Willinghöfer
- Pressestelle -
Landgericht Osnabrück, Neumarkt 2,
49074 Osnabrück
Telefon: 05 41 - 3 15 1325
Telefax: 05 41 - 3 15 6138
christoph.willinghoefer@justiz.niedersachsen.de

Web: http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de

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