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Urteil im Verfahren wegen der Tötung eines 16-Jährigen in Bramsche rechtskräftig

Pressemitteilung 7/24


07.03.2024


OSNABRÜCK. Das Urteil der 6. Großen Strafkammer - Schwurgericht - des Landgerichts Osnabrück vom 11. Dezember 2023, Geschäftszeichen 6 Ks 5/23, wegen der Tötung eines 16-Jährigen in Bramsche ist rechtskräftig, vgl. auch PM 44/23.

Zur Überzeugung der Kammer hatte der heute 82 Jahre alte Angeklagte am 28. Februar 2023 mehrmals auf den Jungen geschossen, der zusammen mit seiner Mutter im gleichen Mehrparteienhaus wie der Angeklagte lebte. Da sich der Junge keines Angriffes ausgesetzt gesehen hatte und nicht verteidigungsbereit gewesen war, wertete die Kammer die Tat als Mord; Verwirklichung des Mordmerkmals der Heimtücke.

Der Angeklagte war zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Nach Auffassung der Kammer war der psychisch erkrankte Angeklagte bei der Begehung der Tat vermindert schuldfähig, woraus sich ein Strafrahmen ergab, der Freiheitsstrafe von 3 Jahren bis zu 15 Jahren vorsieht.

Die Kammer ordnete ferner die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an (§ 63 StGB). Die Gesamtwürdigung des Angeklagten und seiner Tat hatte zur Überzeugung der Kammer ergeben, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer schwer geschädigt oder erheblich gefährdet werden, und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Gegen das Urteil war vom Angeklagten durch seinen Verteidiger zunächst Rechtsmittel eingelegt worden, welches nunmehr zurückgenommen wurde.

Das Urteil ist somit rechtskräftig.


Richter am Landgericht Christoph Willinghöfer
- Pressestelle -
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