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Urteil im Verfahren wegen der Tötung einer 19 Jahre jungen Frau in Bramsche-Pente ist rechtskräftig

Pressemitteilung 12/24


27.05.2024


OSNABRÜCK. Das Urteil der 3. Großen Strafkammer - Jugendkammer - des Landgerichts Osnabrück vom 11. Dezember 2023, Geschäftszeichen 3 KLs 8/23, wegen der Tötung einer 19 Jahre jungen Frau in Bramsche-Pente ist rechtskräftig, vgl. auch PM 45/23.

Obgleich der Angeklagte bei der ihm zur Last gelegten Tötung und Vergewaltigung der 19 Jahre jungen Frau 20 Jahre alt gewesen ist, fand das Verfahren gemäß § 48 JGG unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil auch zwei Taten angeklagt waren, die der Angeklagte als Jugendlicher begangen haben soll, vgl. auch PM 34/23. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist gemäß § 48 JGG die Öffentlichkeit bereits dann ausgeschlossen, wenn der Angeklagte bei der Begehung von einer der ihm zur Last gelegten Taten Jugendlicher war.

Die Kammer hat den Angeklagten wegen Mordes und Vergewaltigung der 19 Jahre jungen Frau und wegen einer (weiteren) Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen der Kammer hat der Angeklagte die weitere Vergewaltigung als Jugendlicher begangen.

Gegen das Urteil war vom Angeklagten durch seinen Verteidiger sowie durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück zunächst Rechtsmittel eingelegt worden. Die Beteiligten haben nunmehr jeweils ihr Rechtsmittel zurückgenommen.

Das Urteil ist somit rechtskräftig.





Richter am Landgericht Christoph Willinghöfer
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