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Urteil im Prozess wegen versuchten Mordes in Meppen erwartet

Pressemitteilung 7/25


04.03.2025



In dem Verfahren vor der 3. Großen Strafkammer - Große Jugendkammer als Schwurgericht - des Landgerichts Osnabrück wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, erpresserischen Menschraubs und schweren Raubes wird das Urteil am Freitag, dem 7. März 2025, 11:00 Uhr, Saal 1, erwartet.

Den vier Angeklagten im Alter zwischen 20 und 28 Jahren wird vorgeworfen, am 26. Mai 2024 eine gemeinsame Bekannte unter einem Vorwand in einen Wald bei Meppen/ Esterfeld gelockt und dort überwältigt und gefesselt zu haben. Sodann sollen die Angeklagten Schmuck, Handy und Geldbeutel des Mädchens an sich genommen und sie unter weiterer Gewaltanwendung zur Preisgabe des Sperrcodes des Handys und der Bank-PIN gebracht haben. Die Angeklagten sollen über die folgenden Stunden hinweg ihre Misshandlungen fortgeführt haben.

Schließlich sollen sie das Opfer in die Ems geschubst haben, wobei es zu einem Fluchtversuch gekommen sein soll. Ein Angeklagter soll dem Mädchen im Wasser gefolgt sein und ihr mit einem Messer unter anderem in den Hals gestochen haben. Nach weiteren Tritten und Schlägen sollen die Angeklagten ihr bewusstloses Opfer schließlich in die Ems gerollt haben.

Die Kammer hat seit Prozessbeginn am 22. November 2024 13 weitere Termine durchgeführt, in denen eine Mehrzahl von Zeugen und Sachverständigen gehört wurden. Im Termin am 12. Februar 2025 hielt der Vertreter der Staatsanwaltschaft sein Schlussplädoyer. Er beantragte für die vier Angeklagten jeweils empfindliche Freiheits- bzw. Jugendstrafen.

Im Termin am 27. Februar 2025 beantragten die Verteidiger der Angeklagten, ihre Mandanten zu milderen Freiheits- bzw. Jugendstrafen zu verurteilen.

Die Plädoyers wurden in nichtöffentlicher Sitzung gehalten.

Das Urteil der 3. Großen Strafkammer wird voraussichtlich am Freitag, dem 7. März 2025, 11.00 Uhr, Saal 1 des Landgerichts verkündet werden.

Interessierte Medienvertreter dürfen - ohne vorherige Anmeldung - bei Beginn der Verhandlung am 7. März 2025 bei Einzug des Gerichts im Saal 1 des Landgerichts filmen und fotografieren. Das Gericht darf bei seinem Einzug gefilmt und fotografiert werden. Abbildungen des Angeklagten sind mittels geeigneter technischer Maßnahmen zu anonymisieren ("pixeln"). Bild- und Tonaufnahmen nach der Verhandlung und außerhalb des Verhandlungssaales sind nur nach Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung durch den Pressesprecher gestattet.

Im Anschluss an die Verhandlung am 7. März 2025 steht Ihnen der Pressesprecher des Landgerichts für O-Töne im Sitzungssaal zur Verfügung, ohne dass es hierfür einer Anmeldung bedarf.






Richter am Landgericht Christoph Willinghöfer
- Pressestelle -
Landgericht Osnabrück, Neumarkt 2,
49074 Osnabrück
Telefon: 05 41 - 3 15 1325
Mobil: 0160 4308472
Telefax: 05 41 - 3 15 6138
christoph.willinghoefer@justiz.niedersachsen.de

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