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Urteil im Prozess um mutmaßlichen Mord auf der A33 für den 13. Juni 2024 erwartet

Pressemitteilung 14/24


07.06.2024


OSNABRÜCK. In dem Verfahren vor der 6. Großen Strafkammer - Schwurgericht - des Landgerichts Osnabrück wegen des Vorwurfs des Mordes nach dem Tod eines 32 Jahre alten Mannes aufgrund einer Kollision auf der A33 zwischen den Anschlussstellen Hilter a.T.W. und Borgloh wird am Donnerstag, dem 13. Juni 2024, mit dem Urteil gerechnet (Geschäftszeichen 6 Ks 4/24).

Dem nunmehr 30 Jahre alten Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft Osnabrück vorgeworfen, am frühen Morgen des 30. Oktober des vergangenen Jahres auf der A 33 den 35 Jahre alten Fahrer eines VW Phaeton mehrfach bedrängt und versucht zu haben, diesen zu provozieren. Im Verlauf der Fahrt soll er, als er sich auf der linken Fahrspur neben dem VW Phaeton befunden habe, sein Fahrzeug nach rechts gelenkt haben und mit dem anderen Fahrzeug kollidiert sein. Hierdurch soll der VW Phaeton über die rechtsseitige Leitplanke hinwegkatapultiert worden sein und vollkommen zerstört in einer Entfernung circa von 100 m zum Liegen gekommen sein. Der 32 Jahre alte Beifahrer in dem VW Phaeton soll dabei aus dem Fahrzeug geschleudert und an den Folgen seiner Verletzung noch am Unfallort verstorben sein. Der Fahrer des VW Phaeton soll ebenfalls nicht unerheblich verletzt worden sein.

Der Angeklagte hat im Laufe des Verfahrens Angaben zur Tat gemacht. Er hat eingeräumt, Lichtzeichen sowie die Warnblinkanlage gesetzt zu haben, um anzuzeigen, dass er den VW Phaeton überholen wolle. Er habe das andere Fahrzeug jedoch nicht abgedrängt. Vielmehr habe der Fahrer des anderen Fahrzeuges ihn gerammt. Er habe nach der Kollision angehalten. Er habe vermutet, der Fahrer sei abgefahren, da er das Fahrzeug nicht mehr gesehen habe.

Nach Schluss der Beweisaufnahme hielten die Staatsanwaltschaft sowie die Verteidigung ihre Plädoyers. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft bewertete die Tat als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Mord, mit versuchtem Mord sowie gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Mord wird gemäß § 211 Abs. 1 StGB mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet. Die Verteidigung beantragte, den Angeklagten frei zu sprechen. Der Vorwurf der Anklage habe sich durch die Beweisaufnahme nicht bestätigt. Es sei nicht bewiesen, dass der Angeklagte aggressiv gefahren sei, das Leben anderer oder fremde Sachen gefährdet habe noch, dass er das andere Fahrzeug gerammt habe. Ebenso wenig sei dem Angeklagten der Vorwurf eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu machen, da er sich jedenfalls im Anschluss den Ermittlungsbehörden unverzüglich gestellt habe.

Das Urteil der 6. Großen Strafkammer wird voraussichtlich am Donnerstag, dem 13. Juni 2024, 11.00 Uhr, Saal 272 des Landgerichts (Schwurgerichtssaal) verkündet werden.

Interessierte Medienvertreter dürfen - ohne vorherige Anmeldung - vor Beginn der Verhandlung am 13. Juni 2024 für 15 Minuten im Saal 272 des Landgerichts filmen und fotografieren. Das Gericht darf bei seinem Einzug gefilmt und fotografiert werden. Abbildungen des Angeklagten sind mittels geeigneter technischer Maßnahmen zu anonymisieren ("pixeln"). Bild- und Tonaufnahmen nach der Verhandlung und außerhalb des Verhandlungssaales sind nur nach Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung durch den Pressesprecher gestattet.

Im Anschluss an die Verhandlung am 13. Juni 2024 steht Ihnen der Pressesprecher des Landgerichts für O-Töne im Sitzungssaal zur Verfügung, ohne dass es hierfür einer Anmeldung bedarf.




Richter am Landgericht Christoph Willinghöfer
- Pressestelle -
Landgericht Osnabrück, Neumarkt 2,
49074 Osnabrück
Telefon: 05 41 - 3 15 1325
Mobil: 0160 4308472
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christoph.willinghoefer@justiz.niedersachsen.de

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