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Urteil im Prozess nach mutmaßlicher Vergewaltigung in Bad Rothenfelde erwartet

Pressemitteilung 26/25


22.07.2025



OSNABRÜCK. In dem Verfahren vor der 3. Großen Strafkammer - Große Jugendkammer - des Landgerichts Osnabrück wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung eines zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alten Mädchens in Bad Rothenfelde wird am kommenden Donnerstag, dem 24. Juli 2025, mit dem Urteil gerechnet (Geschäftszeichen 3 KLs 13/24).

Dem heute 56 Jahre alten Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft Osnabrück vorgeworfen, im November/ Dezember 2023 über ein Chatportal mit einem damals 14 Jahre alten Mädchen in Kontakt gekommen zu sein. Die beiden sollen sich am 2. Dezember 2023 in Osnabrück getroffen haben. Anschließend soll der Mann mit dem Mädchen zu seiner Arbeitsstätte nach Bad Rothenfelde gefahren sein. In den dortigen Räumlichkeiten soll es sodann nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft zu sexuellen Handlungen gekommen sein, die gegen den erkennbaren Willen des Mädchens erfolgt sein sollen. Hierbei soll das Mädchen Schmerzen verspürt haben, was sie dem Angeklagten auch gesagt haben soll. Nach der Tat soll der Angeklagte das Mädchen wieder nach Osnabrück gefahren haben, von wo aus sie wieder mit dem Zug nach Hause gefahren sein soll. Der Angeklagte soll dem Mädchen das Zugticket bezahlt sowie für das Treffen EUR 100,00 gegeben haben, wobei bereits vor dem Treffen im Raum gestanden habe, dass es zu sexuellen Handlungen kommen könne.

Der Vorwurf der Anklageschrift lautet auf Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen und vorsätzlicher Körperverletzung. Der Tatbestand der Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 6 StGB eröffnet einen Strafrahmen von 2 Jahren bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe.

Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft fand bereits am 9. Juli 2025 unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am kommenden Donnerstag werden die Vertreterin der Nebenklägerin sowie der Verteidiger des Angeklagten ihre Plädoyers halten. Anschließend erhält der Angeklagte das sogenannte „Letzte Wort“. Auch diese werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen. Danach wird sich die Kammer zur Beratung zurückziehen.

Das Urteil der 3. Großen Strafkammer wird voraussichtlich noch am Donnerstag, dem 24. Juli 2025 in Saal 1 (Saalzentrum) des Landgerichts verkündet werden. Vorbehaltlich der Schlussvorträge sowie des „Letzten Wortes“ ist frühestens ab 13:30 Uhr mit der Urteilsverkündung zu rechnen.


Interessierte Medienvertreter dürfen - ohne vorherige Anmeldung - bei Beginn der Verhandlung am 24. Juli 2025 filmen und fotografieren. Abbildungen des Angeklagten sind mittels geeigneter technischer Maßnahmen zu anonymisieren ("pixeln"). Bild- und Tonaufnahmen nach der Verhandlung und außerhalb des Verhandlungssaales sind nur nach Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung durch den Pressesprecher gestattet.




Richter am Landgericht Christoph Willinghöfer
- Pressestelle -
Landgericht Osnabrück, Neumarkt 2,
49074 Osnabrück
Telefon: 05 41 - 3 15 1325
Mobil: 0160 4308472
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Mail: Christoph.Willinghoefer@justiz.niedersachen.de

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