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Urteil im Prozess nach mutmaßlichem Mord in Dörpen erwartet

Pressemitteilung 22/25


16.06.2025


OSNABRÜCK. In dem Verfahren vor der 6. Großen Strafkammer - Schwurgericht - des Landgerichts Osnabrück wegen des Vorwurfs des Mordes nach dem Tod einer 58 Jahre alten Frau in Dörpen wird am kommenden Mittwoch, dem 18. Juni 2025, mit dem Urteil gerechnet (Geschäftszeichen 6 Ks 3/25).

Dem nunmehr 57 Jahre alten, körperlich eingeschränkten Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, am 5. Oktober 2024 in Dörpen die ihm bekannte Frau auf deren Terrasse getötet zu haben. Der Angeklagte und die Verstorbene sollen sich 2019 in einem Chatportal kennengelernt haben. Nachdem der Angeklagte 2020 kurzfristig eine neue Wohnung gesucht habe, soll die Frau ihn in ihrer Wohnung aufgenommen und sich um ihn gekümmert haben. Ob eine Liebesbeziehung bestanden habe, sei nicht feststellbar gewesen. Das Verhältnis zwischen dem Angeklagten und der Verstorbenen soll sich jedoch über die Zeit verschlechtert haben: der Angeklagte soll unter anderem zunehmend besitzergreifend geworden sein. Im Rahmen von Auseinandersetzungen soll es auch zu körperlichen Übergriffen gekommen sein, bei denen es auch einen Polizeieinsatz gegeben und der Angeklagte eine zweiwöchige Wohungswegweisung erhalten habe. Im Juli 2024 soll der Angeklagte eine eigene Wohnung bezogen haben. Der Angeklagte soll die Verstorbene indes weiterhin bedrängt haben, ihn wieder in die Wohnung aufzunehmen. Er soll ihr hierbei gedroht haben, sie umzubringen. Am Tattag soll der Angeklagte wieder an der Wohnanschrift der Verstorbenen erschienen sein. Die Verstorbene soll zu diesem Zeitpunkt ein Telefonat geführt haben, in dem sie unter anderem mitgeteilt habe, dass sie einen Mann kennengelernt habe und sie glücklich sei. Mit diesem Mann soll die Verstorbene eine Liebensbeziehung eingegangen sein. Der Angeklagte und die Verstorbene sollen sich nach dem Telefonat auf der Terrasse aufgehalten haben. Der Angeklagte soll beschlossen haben, die Verstorbene zu töten. Hierzu soll er ihr zweimal auf den Kopf geschlagen und ihr mit einem Messer mehrfach in den Hals gestochen haben. Motiv des Angeklagten soll gewesen sein, dass die Verstorbene letztlich seinen Anweisungen nicht gefolgt sei und sich seinem Besitzanspruch nicht untergeordnet habe.

Nach dem Schluss der Beweisaufnahme hielten die Staatsanwaltschaft, die Nebenklage sowie die Verteidigung ihre Plädoyers. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft führte aus, dass der Angeklagte als Täter überführt sei. Er habe ein Motiv und komme allein als Täter in Betracht. Sie bewertete die Tat als Mord. Die Verstorbene habe nicht mit einem Angriff des Angeklagten gerechnet. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei daher erfüllt. Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe lasse sich nach der Beweisaufnahme jedoch nicht bejahen. Sie beantragte die Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Nebenklage schloss sich im Wesentlichen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an. Ihrer Auffassung nach sei wegen der Eifersucht sowie des Besitzanspruches des Angeklagten allerdings das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt. Die Verteidigung beantragte, den Angeklagten freizusprechen. Ein unmittelbarer Tatnachweis sei nicht erbracht. Die angeführten Indizien seien nicht ausreichend, um den Täter zu überführen.

Das Urteil der 6. Großen Strafkammer wird voraussichtlich am Mittwoch, dem 18. Juni 2025, ab 14.00 Uhr, Saal A 223 des Landgerichts (Schwurgerichtssaal) verkündet werden.

Interessierte Medienvertreter dürfen - ohne vorherige Anmeldung - vor Beginn der Verhandlung am 18. Juni 2025 für 10 Minuten im Saal A 223 des Landgerichts filmen und fotografieren. Das Gericht darf bei seinem Einzug gefilmt und fotografiert werden. Abbildungen des Angeklagten sind mittels geeigneter technischer Maßnahmen zu anonymisieren ("pixeln"). Bild- und Tonaufnahmen nach der Verhandlung und außerhalb des Verhandlungssaales sind nur nach Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung durch den Pressesprecher gestattet.



Richter am Landgericht Christoph Willinghöfer
- Pressestelle -
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49074 Osnabrück
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