Urteil im Prozess gegen mutmaßlich „falsche Ärztin“ erwartet
Pressemitteilung 11/25
12.03.2025
OSNABRÜCK. In dem Verfahren vor der 18. Großen Strafkammer - Große Jugendkammer - des Landgerichts Osnabrück wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betruges in zwei Fällen - jeweils in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung und Missbrauch von Berufsbezeichnungen - sowie wegen gefährlicher Körperverletzung in sieben Fällen wird am Montag, dem 17. März 2025, mit dem Urteil gerechnet (Geschäftszeichen18 KLs 14/24).
Der nunmehr 23 Jahre alten Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sie habe zu Beginn des Jahres 2022 im Internet eine nachgebildete Approbationsurkunde erworben. Ein abgeschlossenes Medizinstudium soll indes nicht bestanden haben. Die Angeklagte soll nicht einmal Medizin studiert haben, sondern sich in der Ausbildung an einer Pflegeschule befunden haben. Mit dieser gefälschten Urkunde soll sie sich bei zwei Kliniken in Debstedt und Meppen beworben haben. In Meppen soll sie im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Unfallchirurgie zumindest an 7 Patienten eigenverantwortlich tätig geworden sein. Nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft soll die Motivation der Angeklagten ihr übersteigerten Selbstdarstellungsbedürfnis sowie die monetäre Besserstellung gewesen sein, vgl. PM 6/25.
Die Angeklagte, die nunmehr im vierten Semester Medizin studiert, hat zu Beginn der Verhandlung eingeräumt, dass sie sich bei den beiden Kliniken beworben und sich hierbei als approbierte Ärztin ausgegeben habe. Die chirurgischen Eingriffe in Meppen habe sie nach Rücksprache mit anderen Ärzten vorgenommen. Die gefälschte Approbationsurkunde habe sie allerdings nicht besorgt. Hierzu hat sie ausgeführt, dass ihr damaliger Freund sich die Urkunde beschafft habe. Sie habe hiervon durch einen Zufall erfahren. Er habe Druck auf sie ausgeübt, damit sie sich bei den Krankenhäusern bewerbe und die ihr angebotenen Stellen annehme. Aus Angst vor körperlichen Übergriffen, die es zuvor in der Beziehung bereits gegeben habe, sei sie dem Drängen ihres damaligen Freundes nachgekommen. Sie habe unter diesem Druck sehr gelitten. Die Motivation ihres Freundes, sie solle sich als Ärztin ausgeben, sei das höhere gesellschaftliche Ansehen einer Ärztin gewesen.
Im Termin am 21. Februar 2025 ist der damalige Lebensgefährte der Angeklagten dieser Einlassung entgegengetreten. Er habe Gewalt weder angedroht noch ausgeübt. Auch habe er die Approbationsurkunde nicht fälschen lassen. Er habe gegenüber der Angeklagten allerdings geäußert, dass er nicht verstehe, wieso sie eine Ausbildung an einer Pflegeschule mache, wenn sie doch approbierte Ärztin sei. Ferner hat sich die Kammer durch einen Sachverständigen für Psychiatrie und Psychologie beraten lassen. Dessen Gutachten erfolgte in nichtöffentlicher Sitzung.
Am kommenden Montag werden ab 9:00 Uhr der Vertreter der Staatsanwaltschaft sowie die Verteidigung ihre Abschlussplädoyers halten. Außerdem hat die Angeklagte das sogenannte „Letzte Wort“. Vorbehaltlich etwaiger Anträge auf eine weitere Beweiserhebung wird das Urteil der 18. Großen Strafkammer voraussichtlich noch am Montag, dem 17. März 2025, ab 11:30 Uhr in Saal A 223 des Landgerichts (Schwurgerichtssaal) verkündet werden.
Interessierte Medienvertreter dürfen - nach vorherige Anmeldung - bei Beginn der Verhandlung am 17. März 2025 bei Einzug des Gerichts im Saal A 223 - Schwurgerichtssaal - des Landgerichts filmen und fotografieren. Das Gericht darf bei seinem Einzug gefilmt und fotografiert werden. Abbildungen der Angeklagten sind mittels geeigneter technischer Maßnahmen zu anonymisieren ("pixeln"). Bild- und Tonaufnahmen nach der Verhandlung und außerhalb des Verhandlungssaales sind nur nach Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung durch den Pressesprecher gestattet.
Im Anschluss an die Verhandlung am 17. März 2025 steht Ihnen der Pressesprecher des Landgerichts für O-Töne im Sitzungssaal zur Verfügung. Um vorherige Anmeldung wird gebeten.
12.03.2025
OSNABRÜCK. In dem Verfahren vor der 18. Großen Strafkammer - Große Jugendkammer - des Landgerichts Osnabrück wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betruges in zwei Fällen - jeweils in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung und Missbrauch von Berufsbezeichnungen - sowie wegen gefährlicher Körperverletzung in sieben Fällen wird am Montag, dem 17. März 2025, mit dem Urteil gerechnet (Geschäftszeichen18 KLs 14/24).
Der nunmehr 23 Jahre alten Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sie habe zu Beginn des Jahres 2022 im Internet eine nachgebildete Approbationsurkunde erworben. Ein abgeschlossenes Medizinstudium soll indes nicht bestanden haben. Die Angeklagte soll nicht einmal Medizin studiert haben, sondern sich in der Ausbildung an einer Pflegeschule befunden haben. Mit dieser gefälschten Urkunde soll sie sich bei zwei Kliniken in Debstedt und Meppen beworben haben. In Meppen soll sie im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Unfallchirurgie zumindest an 7 Patienten eigenverantwortlich tätig geworden sein. Nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft soll die Motivation der Angeklagten ihr übersteigerten Selbstdarstellungsbedürfnis sowie die monetäre Besserstellung gewesen sein, vgl. PM 6/25.
Die Angeklagte, die nunmehr im vierten Semester Medizin studiert, hat zu Beginn der Verhandlung eingeräumt, dass sie sich bei den beiden Kliniken beworben und sich hierbei als approbierte Ärztin ausgegeben habe. Die chirurgischen Eingriffe in Meppen habe sie nach Rücksprache mit anderen Ärzten vorgenommen. Die gefälschte Approbationsurkunde habe sie allerdings nicht besorgt. Hierzu hat sie ausgeführt, dass ihr damaliger Freund sich die Urkunde beschafft habe. Sie habe hiervon durch einen Zufall erfahren. Er habe Druck auf sie ausgeübt, damit sie sich bei den Krankenhäusern bewerbe und die ihr angebotenen Stellen annehme. Aus Angst vor körperlichen Übergriffen, die es zuvor in der Beziehung bereits gegeben habe, sei sie dem Drängen ihres damaligen Freundes nachgekommen. Sie habe unter diesem Druck sehr gelitten. Die Motivation ihres Freundes, sie solle sich als Ärztin ausgeben, sei das höhere gesellschaftliche Ansehen einer Ärztin gewesen.
Im Termin am 21. Februar 2025 ist der damalige Lebensgefährte der Angeklagten dieser Einlassung entgegengetreten. Er habe Gewalt weder angedroht noch ausgeübt. Auch habe er die Approbationsurkunde nicht fälschen lassen. Er habe gegenüber der Angeklagten allerdings geäußert, dass er nicht verstehe, wieso sie eine Ausbildung an einer Pflegeschule mache, wenn sie doch approbierte Ärztin sei. Ferner hat sich die Kammer durch einen Sachverständigen für Psychiatrie und Psychologie beraten lassen. Dessen Gutachten erfolgte in nichtöffentlicher Sitzung.
Am kommenden Montag werden ab 9:00 Uhr der Vertreter der Staatsanwaltschaft sowie die Verteidigung ihre Abschlussplädoyers halten. Außerdem hat die Angeklagte das sogenannte „Letzte Wort“. Vorbehaltlich etwaiger Anträge auf eine weitere Beweiserhebung wird das Urteil der 18. Großen Strafkammer voraussichtlich noch am Montag, dem 17. März 2025, ab 11:30 Uhr in Saal A 223 des Landgerichts (Schwurgerichtssaal) verkündet werden.
Interessierte Medienvertreter dürfen - nach vorherige Anmeldung - bei Beginn der Verhandlung am 17. März 2025 bei Einzug des Gerichts im Saal A 223 - Schwurgerichtssaal - des Landgerichts filmen und fotografieren. Das Gericht darf bei seinem Einzug gefilmt und fotografiert werden. Abbildungen der Angeklagten sind mittels geeigneter technischer Maßnahmen zu anonymisieren ("pixeln"). Bild- und Tonaufnahmen nach der Verhandlung und außerhalb des Verhandlungssaales sind nur nach Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung durch den Pressesprecher gestattet.
Im Anschluss an die Verhandlung am 17. März 2025 steht Ihnen der Pressesprecher des Landgerichts für O-Töne im Sitzungssaal zur Verfügung. Um vorherige Anmeldung wird gebeten.
Richter am Landgericht Christoph Willinghöfer
- Pressestelle -
Landgericht Osnabrück, Neumarkt 2,
49074 Osnabrück
Telefon: 05 41 - 3 15 1325
Mobil: 0160 4308472
Telefax: 05 41 - 3 15 6138
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