Prozessauftakt im Verfahren wegen des Verdachts des versuchten Totschlags in Schüttorf
13.02.2026
OSNABRÜCK. Die 6. Große Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Osnabrück verhandelt ab Montag, dem 16. Februar 2026, gegen einen heute 33 Jahre alten Angeklagten aus Dortmund wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung – Aktenzeichen 6 Ks 14/25.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in den Morgenstunden des 10. August 2025 in Schüttorf mit einem Messer mehrfach auf einen Mann im Bereich des Oberkörpers eingestochen zu haben. Hierbei soll er den Tod des Mannes in Kauf genommen haben.Zuvor soll es bereits zwischen Personengruppen um den Angeklagten einerseits, sowie den mutmaßlich Geschädigten andererseits in einer Diskothek und anschließend vor der Diskothek zu verbalen sowie körperlichen Auseinandersetzungen gekommen sein.
Der Angeklagte befindet sich zurzeit in Untersuchungshaft.
Der Verhandlung beginnt am 16. Februar 2026 um 9.00 Uhr. Die Kammer hat insgesamt 9 Verhandlungstermine bis zum 10. April 2025 angesetzt.
Totschlag wird gemäß § 212 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren geahndet. Bei einem Versuch kann die Strafe gemildert werden.
Vorsitzender Richter am Landgericht Willinghöfer
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