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Prozessauftakt im Verfahren wegen Bandendiebstahls unter Beteiligung von Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes

Pressemitteilung 6/24


01.03.2024



OSNABRÜCK. Die 15. Große Strafkammer verhandelt ab dem 05. März 2024 ein Verfahren gegen vier Angeklagte im Alter zwischen 34 und 47 Jahren aus Osnabrück und Georgsmarienhütte wegen des Vorwurfes des gewerbsmäßigen Bandendiebstahls in 9 Fällen.

Den Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft Osnabrück vorgeworfen, in der Zeit vom 01. August 2018 bis zum 08. Januar 2019 in unterschiedlicher Tatbeteiligung Diebstähle bei Patienten eines ambulanten Pflegedienstes in Osnabrück ausgeübt zu haben. Zwei der vier Angeklagten sollen im Vorfeld zu den Taten die Örtlichkeiten im Rahmen ihrer Tätigkeit als Angestellte des Pflegedienstes ausgekundschaftet haben. Anschließend sollen sie die Wohnungsschlüssel, die dem Pflegedienst im Rahmen des Pflegeauftrages übergeben worden waren, unberechtigt an sich genommen haben. Vor Ort sollen dann zwei Täter - mit Ausnahme eines Falls - mit den Schlüsseln in die Wohnung gelangt und dort nach stehlenswertem Gut gesucht haben. Weitere Beteiligte sollen in unmittelbarer Nähe zu den Wohnungen Ausschau gehalten haben, dass die vor Ort agierenden Täter nicht entdeckt werden.

Die Täter sollen insbesondere Bargeld, Schmuck und Uhren an sich genommen haben.

Der Gesamtschaden soll mindestens EUR 38.000,00 betragen.

Es sind insgesamt fünf Verhandlungstermine anberaumt:

05. März 2024 09:00 Uhr Saal 3

07. März 2024 09:00 Uhr Saal 3

11. März 2024 09:00 Uhr Saal 3

13. März 2024 09:00 Uhr Saal 3

15. März 2024 09:00 Uhr Saal 3


Bandendiebstahl wird gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB mit einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren bestraft.






Richter am Landgericht Christoph Willinghöfer
- Pressestelle -
Landgericht Osnabrück, Neumarkt 2,
49074 Osnabrück
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