Neue Notarinnen in Osnabrück und Papenburg ernannt
Pressemitteilung 29/25
29.07.2025
OSNABRÜCK. Im Bezirk des Landgerichts Osnabrück wurden zwei neue Notarinnen ernannt. Die vom Oberlandesgericht Oldenburg ausgestellten Erkennungsurkunden wurden ihnen heute am 29. Juli 2025 vom Präsidenten des Landgerichts Dr. Thomas Veen und der Vizepräsidentin Dr. Nicole Hellmich überreicht.
Frau Dr. Katharina Schmidt wurde zur Notarin im Bezirk des Amtsgerichts Osnabrück ernannt. Sie ist Partnerin einer Kanzlei mit mehreren Berufsträgern in Osnabrück, in welcher nunmehr erstmals ein Notariat geführt wird. Frau Anja Frieß ist Rechtsanwältin in einer Kanzlei in Papenburg, wo sie bereits als Notariatsvertreterin tätig war. Sie hat ihren Amtssitz als Notarin am Kanzleisitz, so dass ihr Amtsbereich der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Papenburg ist.
29.07.2025
OSNABRÜCK. Im Bezirk des Landgerichts Osnabrück wurden zwei neue Notarinnen ernannt. Die vom Oberlandesgericht Oldenburg ausgestellten Erkennungsurkunden wurden ihnen heute am 29. Juli 2025 vom Präsidenten des Landgerichts Dr. Thomas Veen und der Vizepräsidentin Dr. Nicole Hellmich überreicht.
Frau Dr. Katharina Schmidt wurde zur Notarin im Bezirk des Amtsgerichts Osnabrück ernannt. Sie ist Partnerin einer Kanzlei mit mehreren Berufsträgern in Osnabrück, in welcher nunmehr erstmals ein Notariat geführt wird. Frau Anja Frieß ist Rechtsanwältin in einer Kanzlei in Papenburg, wo sie bereits als Notariatsvertreterin tätig war. Sie hat ihren Amtssitz als Notarin am Kanzleisitz, so dass ihr Amtsbereich der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Papenburg ist.
Notarinnen und Notare üben ein öffentliches Amt aus. In Deutschland bestehen zwei verschiedene Notariatsformen. In etwa 2/3 des Bundesgebietes werden die Notarinnen und Notare zur hauptberuflichen Notartätigkeit bestellt. Im übrigen Bundesgebiet - hierzu zählt unter anderem auch das Land Niedersachsen - üben sie diesen Beruf neben dem der Rechtsanwältin/ des Rechtsanwalts aus, sogen. Anwaltsnotarin / Anwaltsnotar. Ihnen werden als Trägerinnen und Trägern eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege soll die Tätigkeit der Notarinnen und Notare dem Schutz unerfahrener Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung dienen. Ferner soll die Rechts- und Beweissicherheit zum Zwecke der späteren Streitvermeidung gewährleistet werden. Die Hauptaufgabe der Notarinnen und Notare ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften. Daneben werden sie regelmäßig auch rechtsberatend und betreuend tätig. Sie sind nicht Vertreterinnen und Vertreter einer Partei, sondern beraten unabhängig. Notarinnen und Notare werden nach Anhörung der Präsidentin oder des Präsidenten der Notarkammer, zu deren Bezirk sie zukünftig gehören sollen, durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Landgerichts oder Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk sie ihren in Aussicht genommenen Amtssitz haben, ernannt. Sie werden in das Amt der Notarin oder des Notars auf Lebenszeit berufen. Die Dienstaufsicht über die Notarinnen und Notare übt die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk sie ihren Amtssitz haben, aus. Die zuständige Notarkammer wird hierbei unterstützend tätig. Gemäß § 10a BNotO ist der Amtsbereich einer Notarin oder eines Notars grundsätzlich der Bezirk des Amtsgerichts, in dem sie oder er ihren oder seinen Amtssitz hat. Im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg sind derzeit ca. 420 Notarinnen und Notare tätig. |
Richter am Landgericht Dr. Mahret
- Pressestelle -
Landgericht Osnabrück, Neumarkt 2,
49074 Osnabrück
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v.l.n.r.: Präsident des Landgerichts Dr. Thomas Veen, Frau Anja Frieß und Frau Dr. Katharina Schmidt