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Landgericht Osnabrück verhandelt Verfahren gegen mutmaßlich „falsche“ Ärztin

Pressemitteilung 6/25


07.02.2025




OSNABRÜCK. Die 18. Große Strafkammer - Jugendkammer - des Landgerichts Osnabrück verhandelt ab Mittwoch, dem 12. Februar 2025, gegen die jetzt 23 Jahre alte Angeklagte aus Hagen im Bremischen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges in zwei Fällen - jeweils in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung und Missbrauch von Berufsbezeichnungen - sowie wegen gefährlicher Körperverletzung in sieben Fällen (18 KLs14/24).

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück wirft der Angeklagten vor, am 27. Januar 2022 im Internet eine nachgebildete Approbationsurkunde erworben zu haben. Ausweislich dieser Urkunde soll die Angeklagte seit Ende Februar 2022 approbierte Ärztin sein, obgleich sie tatsächlich über kein Medizinstudium verfüge.

Mit dieser Urkunde soll sie sich im März 2022 in einer Klinik in Debstedt als Assistenzärztin beworben haben. Nach ihrer Einstellung und ihrem Dienstantritt zu Anfang Mai 2022 soll die Angeklagte zunächst Kollegen begleitet haben, ohne selber medizinische Behandlungen übernommen zu haben. Ihren Kollegen soll aufgefallen sein, dass die Angeklagte über kein ausreichendes theoretisches und praktisches Fachwissen verfüge. Nach einem Gespräch mit dem Chefarzt soll die Angeklagte nicht mehr in der Klinik erschienen sein.

In der Folgezeit soll die Angeklagte nach einem Vorstellungsgespräch ab Mitte September 2022 als Assistenzärztin in einer Klinik in Meppen gearbeitet haben und in der Unfallchirurgie tätig gewesen sein. In der Zeit von Ende September bis zu der arbeitgeberseitigen fristlosen Kündigung zu Ende Oktober 2022 soll die Angeklagte auch eigenverantwortlich - zumindest in sieben Fällen - Patienten behandelt haben. Die Kündigung soll erfolgt sein, nachdem eine Anfrage bei der die Approbationsurkunde ausstellenden Behörde gestellt und hiervon die Klinikleitung unterrichtet worden sein soll. Nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft hätten die Patienten der Behandlung durch die Angeklagte nicht zugestimmt, wenn sie gewusst hätten, dass die Angeklagte keine approbierte Ärztin sei.

Die Hauptverhandlung beginnt am 12. Februar 2025 um 9:00 Uhr in Saal 6 des Landgerichts Osnabrück. Fortsetzungstermine sind für den 17., 21., 24. und 28. Februar 2025, jeweils um 9:00 Uhr, angesetzt. Zum Prozessauftakt sind 1 Sachverständiger und 3 Zeugen geladen.

Interessierte Medienvertreter dürfen vor Beginn der Verhandlung am 12. Februar 2025 für 15 Minuten im Saal 6 des Landgerichts filmen und fotografieren. Das Gericht darf bei seinem Einzug gefilmt und fotografiert werden. Abbildungen der Angeklagten sind mittels geeigneter technischer Maßnahmen zu anonymisieren ("pixeln/blurren"). Bild- und Tonaufnahmen nach der Verhandlung und außerhalb des Verhandlungssaales sind nur nach Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung durch den Pressesprecher gestattet. Der Pressesprecher des Landgerichts wird bei dem Verhandlungstermin am 12. Februar 2025 für Auskünfte und O-Töne zur Verfügung stehen.









Richter am Landgericht Christoph Willinghöfer
- Pressestelle -
Landgericht Osnabrück, Neumarkt 2,
49074 Osnabrück
Telefon: 05 41 - 3 15 1325
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