Landgericht Osnabrück verhandelt über mutmaßlichen Betrug wegen der Veräußerung einer Technologie zur Streckung von Kraftstoffen
09.08.2024
OSNABRÜCK. Die 2. Große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer- des Landgerichts Osnabrück verhandelt ab Dienstag, dem 13. August 2024, gegen den jetzt 72-jährigen Angeklagten aus Leer und den jetzt 46-jährigen Angeklagten aus Papenburg wegen des Vorwurfs des Verdachts des Betruges in einem besonders schweren Fall - Aktenzeichen 2 KLs 3/22.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, ab dem 21. November 2012 gegenüber Vertretern einer ausländischen Unternehmensgruppe wahrheitswidrig vorgegeben zu haben, dass das von ihnen geführte Unternehmen im Besitz einer Technologie auf dem Gebiet des „Streckens von Diesel(öl), Benzin und Flugbenzin mit Wasser auf molekularer Ebene durch Einsatz einer Caviation/ Wirbelschichtverfahren/ Ultraschallkammer“ sowie einer entsprechenden produktionsfähigen Anlage sei. Mithilfe dieser Technologie sei es möglich, dass durch die Zugabe von 1 Liter Wasser zu einem 1 Liter normalen Dieselöl ein zündfähiges Gemisch mit einem Brennwert von circa 1,7 Liter normalen Dieselöl entstehe. Die Angeklagten sollen beabsichtigt haben, dass die ausländische Unternehmensgruppe mit ihnen ein Joint Venture eingehe sowie den Kauf von entsprechenden Produktionsanlagen finanziere. In der Folgezeit soll es im Frühjahr und Sommer 2013 zum Abschluss eines Gesellschaftsvertrages sowie eines Kaufvertrages über 11 Produktionsanlagen gekommen sein. In Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen aus den entsprechenden Verträgen soll die ausländische Gesellschaft insgesamt circa 3,3 Millionen Euro auf ein Geschäftskonto des von den Angeklagten betriebenen Unternehmens gezahlt haben. Es soll weder zur Lieferung der Anlagen noch zur Bereitstellung der angepriesenen Technologie gekommen sein.
Betrug wird gemäß § 263 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Ein besonders schwerer Fall des Betruges im Sinne des Absatzes 3 der vorgenannten Regelung, der einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren eröffnet, liegt in der Regel unter anderem dann vor, wenn ein Vermögensverlust größeren Ausmaßes herbeigeführt wird. Ein solcher Vermögensverlust wird nach der Rechtsprechung ab einem Betrag von EUR 50.000,00 angenommen.
Das Gericht hat 17 Verhandlungstage bis Mitte Oktober 2024 angesetzt. Die Verhandlung beginnt am 13. August 2024 um 9:00 Uhr in Saal 6 des Landgerichts Osnabrück.
Interessierte Medienvertreter dürfen vor Beginn der Verhandlung am 13. August 2024 für 15 Minuten im Saal 6 des Landgerichts filmen und fotografieren. Das Gericht darf bei seinem Einzug gefilmt und fotografiert werden. Abbildungen des Angeklagten sowie der Nebenklage sind mittels geeigneter technischer Maßnahmen zu anonymisieren ("pixeln/blurren").
Bild- und Tonaufnahmen nach der Verhandlung und außerhalb des Verhandlungssaales sind nur nach Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung durch den Pressesprecher gestattet. Der Pressesprecher des Landgerichts wird bei dem Verhandlungstermin am 13. August 2024 für Auskünfte und O-Töne zur Verfügung stehen.
Richter am Landgericht Christoph Willinghöfer
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