Landgericht Osnabrück als familienfreundlicher Arbeitgeber ausgezeichnet
07.12.2020
Pressemitteilung 70/20
OSNABRÜCK. Das Familienbündnis der Region Osnabrück hat das Landgericht Osnabrück als familienfreundlichen Arbeitgeber ausgezeichnet.
Das Familienbündnis unter der Schirmherrschaft des Osnabrücker Oberbürgermeisters Wolfgang Griesert und der Landrätin Anja Kebschull vergibt die Auszeichnung als „Familienfreundlicher Arbeitgeber Osnabrück" für jeweils drei Jahre an Unternehmen und Einrichtungen, die sich in besonderer Weise für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetzen. Dazu erfolgt eine Bewertung in sieben Kategorien. In jeder davon muss ein Arbeitgeber Angebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereithalten, um die Auszeichnung zu erhalten. Eine Kommission überprüft zudem die Arbeitgeber vor Ort.
Das Landgericht Osnabrück konnte bei der Bewertung durch das Familienbündnis unter anderem mit Angeboten für die Kinderbetreuung und vielfältigen Möglichkeiten der mobilen Arbeit punkten. Zudem gibt es flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle. Ein weiterer Pluspunkt: Mehr als die Hälfte der Führungspositionen am Landgericht haben Frauen inne.
„Wir sind stolz auf diese Auszeichnung. Das ist für uns eine Bestätigung für unsere Bemühungen, durch Maßnahmen in ganz verschiedenen Bereichen in allen Lebensphasen und Arbeitsbereichen gute Lösungen für und mit den Kolleginnen und Kollegen zu erarbeiten.", freute sich Dr. Thomas Veen, Präsident des Landgerichts Osnabrück, über die Auszeichnung. Dass das gelingt, belegen auch die konkreten Zahlen. So sind rund ein Viertel der Beschäftigten am Landgericht in Teilzeit tätig.
Heike Walter, Geschäftsleiterin des Landgerichts, hob besonders die Bemühungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Kindern hervor: „Wir wollen junge Kolleginnen und Kollegen in der Phase der Familiengründung unterstützen. Dazu gehört z.B., dass wir während der Elternzeit Kontakt halten und individuelle Arbeitszeitmodelle für den Wiedereinstieg finden. Viele nehmen auch gerne das Betreuungsangebot in der eigenen Großtagespflege der Justiz bei den ‚Kleinen Strolchen‘ in Anspruch."
Landgerichtspräsident Dr. Thomas Veen blickte währenddessen schon in die Zukunft: „Im Wettbewerb um die besten Köpfe ist Familienfreundlichkeit ein wesentlicher Faktor. Deshalb wollen wir den eingeschlagenen Weg mit den Kolleginnen und Kollegen in allen Diensten weitergehen. Dazu gehört für uns auch, mobiles Arbeiten und flexible Arbeitsmodelle nicht erst seit Corona intensiv voranzubringen. So verfügen z.B. bereits alle Richterinnen und Richter über die nötige Ausstattung, um jederzeit auch von zu Hause aus arbeiten zu können."
Richter am Landgericht Dr. Christoph Sliwka, LL.M. (Cambridge)
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