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Der Präsident des Landgerichts Osnabrück ernennt zwei Notare in Bad Essen und Lingen

Pressemitteilung 24/22


10.06.2022


OSNABRÜCK. Der Präsident des Landgerichts Osnabrück Dr. Thomas Veen hat gestern, den 9. Juni 2022, Herrn Rechtsanwalt Hendrik Bönnschen und Herrn Rechtsanwalt Dr. Johannes Sandhaus zu Notaren ernannt.

Herr Hendrik Bönnschen ist als Rechtsanwalt in Bad Essen tätig. Dort wird er auch als Notar seinen Amtssitz haben. Herr Dr. Johannes Sandhaus ist Mitglied in einer Anwaltssozietät in Lingen (Ems). Sein Amtssitz als Notar wird ebenfalls in Lingen (Ems) sein.





Notarinnen und Notare üben ein öffentliches Amt aus.

In Deutschland bestehen zwei verschiedene Notariatsformen. In etwa 2/3 des Bundesgebietes werden die Notarinnen und Notare zur hauptberuflichen Notartätigkeit bestellt. Im übrigen Bundesgebiet - hierzu zählt unter anderem auch das Land Niedersachsen - üben sie diesen Beruf neben dem der Rechtsanwältin/ des Rechtsanwalts aus, sogen. Anwaltsnotarin / Anwaltsnotar.

Ihnen werden als Trägerinnen und Trägern eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege soll die Tätigkeit der Notarinnen und Notare dem Schutz unerfahrener Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung dienen. Ferner soll die Rechts- und Beweissicherheit zum Zwecke der späteren Streitvermeidung gewährleistet werden. Die Hauptaufgabe der Notarinnen und Notare ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften. Daneben werden sie regelmäßig auch rechtsberatend und betreuend tätig. Sie sind nicht Vertreterinnen und Vertreter einer Partei, sondern beraten unabhängig.

Notarinnen und Notare werden nach Anhörung der Präsidentin oder des Präsidenten der Notarkammer, zu deren Bezirk sie zukünftig gehören sollen, durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Landgerichts oder Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk sie ihren in Aussicht genommenen Amtssitz haben, ernannt. Sie werden in das Amt der Notarin oder des Notars auf Lebenszeit berufen.

Die Dienstaufsicht über die Notarinnen und Notare übt die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk sie ihren Amtssitz haben, aus. Die zuständige Notarkammer wird hierbei unterstützend tätig.

Gemäß § 10a BNotO ist der Amtsbereich einer Notarin oder eines Notars grundsätzlich der Bezirk des Amtsgerichts, in dem sie oder er ihren oder seinen Amtssitz hat.

Im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg sind derzeit circa 420 Notarinnen und Notare tätig.







Richter am Landgericht Christoph Willinghöfer
- Pressestelle -
Landgericht Osnabrück, Neumarkt 2,
49074 Osnabrück
Telefon: 05 41 - 3 15 1325
Telefax: 05 41 - 3 15 6138
christoph.willinghöfer@justiz.niedersachsen.de

Web: http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de

Twitter: https://twitter.com/LandgerichtOS



Ernennung Notare   Bildrechte: LGOS

v.l.n.r.: Vizepräsident des Landgerichts Axel Eichmeyer, Rechtsanwalt u. Notar Hendrik Bönnschen, Rechtsanwalt u. Notar Dr. Johannes Sandhaus sowie Präsident des Landgerichts Dr. Thomas Veen

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