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Verfahren um vorgetäuschte Windparkprojekte - Entscheidung des Gerichts für den 12. Mai 2022 erwartet

Pressemitteilung 19/22


06.05.2022


OSNABRÜCK. In dem Verfahren vor der 2. Großen Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer - des Landgerichts Osnabrück wegen des Vorwurfes des banden- und gewerbsmäßigen Betruges, Geschäftszeichen 2 KLs 1/21, wird am kommenden Donnerstag, dem 12. Mai 2022, mit dem Urteil gerechnet.


Die Angeklagten sollen in dem Zeitraum zwischen August 2015 und Februar 2021 tatsächlich nicht existierende Windparkprojekte vermarktet und hierdurch drei ausländische Energiegesellschaften zur Zahlung von 10 Millionen Euro veranlasst haben. Hierzu sollen u.a. entsprechende Flächennutzungsverträge sowie Unterstützungsschreiben von Gemeinden gefälscht worden sein. Zwei der Angeklagten, nunmehr 32 und 65 Jahre alt, sollen als Gesellschafter die jeweiligen Unternehmen der Firmengruppe nach außen vertreten und Vertragsverhandlungen mit Investoren geführt haben. Die drei weiteren Angeklagten sollen u.a. für die Fälschungen zuständig gewesen sein sowie die Fälschungen im Rahmen der Vertragsgespräche zur Verfügung gestellt haben (PM vom 16. August 2021; Nr. 32/21).


Nach Durchführung von mehr als 30 Verhandlungstagen, in denen sich die Angeklagten geständig eingelassen haben sowie eine Vielzahl an Zeugen vernommen worden ist, hielt die Staatsanwaltschaft am 26. April 2022 ihr Plädoyer. Nach vorläufiger Beschränkung der Strafverfolgung sowie vorläufiger Einstellung wegen einzelner Straftaten (§§ 154 Abs. 2, 154a Abs. 2 StPO) sind 3 der 5 Angeklagten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft in 7 Fällen sowie die beiden weiteren Angeklagten in 3 bzw. 2 Fällen des banden- und gewerbsmäßigen Betruges schuldig. Sie beantragte Gesamtfreiheitsstrafen von 8 Jahren und 5 Monaten für den 32 Jahre alten Angeklagten sowie von 8 Jahren für den 65 Jahre alten Angeklagten. Weiter beantragte die Staatsanwaltschaft Gesamtfreiheitsstrafen von 3 Jahren und 10 Monaten für den 29 Jahre alten Angeklagten, von 3 Jahren und 7 Monaten für die 55 Jahre alte Angeklagte und von 3 Jahren und 3 Monaten für die 27 Jahre alte Angeklagte.


Die Verteidiger des 32 Jahre alten Angeklagten sowie des 65 Jahre alten Angeklagten forderten in ihren Plädoyers am 28. April 2022 Gesamtfreiheitsstrafen von höchsten sieben Jahren. Die Verteidigung der weiteren Angeklagten beantragte in ihren jeweiligen Plädoyers am 3. Mai 2022 mildere Gesamtfreiheitsstrafen als von der Staatsanwaltschaft gefordert, nämlich von nicht mehr als 3 Jahren. Im Fall der 27 Jahre alten Angeklagten beantragte sie auf eine Gesamtfreiheitsstrafe zu erkennen, die zur Bewährung auszusetzen ist.


Das Urteil der 2. Großen Strafkammer wird am Donnerstag, dem 12. Mai 2022, 10.00 Uhr, Saal 272 des Landgerichts (Schwurgerichtssaal) erwartet.


Interessierte Medienvertreter dürfen - ohne vorherige Anmeldung - vor Beginn der Verhandlung am 12. Mai 2022 für 15 Minuten im Saal 272 des Landgerichts filmen und fotografieren. Dabei ist der Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 m jederzeit zu wahren. Das Gericht darf bei seinem Einzug gefilmt und fotografiert werden. Abbildungen des Angeklagten sind mittels geeigneter technischer Maßnahmen zu anonymisieren ("pixeln"). Bild- und Tonaufnahmen nach der Verhandlung und außerhalb des Verhandlungssaales sind nur nach Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung durch den Pressesprecher gestattet.


Im Anschluss an die Verhandlung am 12. Mai 2022 steht Ihnen der Pressesprecher des Landgerichts für O-Töne im Sitzungssaal zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Schwurgerichtssaal nur eine begrenzte Anzahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht. Ein Akkreditierungsverfahren ist zurzeit nicht beabsichtigt, wird sich jedoch vorbehalten.

Kameraleuten und Fotografen/ -innen ist ein kurzer Aufenthalt - ohne Sitzplatz - vor Beginn und bei Aufruf für die Bildberichterstattung im üblichen Rahmen gestattet. Das Landgericht behält sich vor, die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Kameraleute und Fotografen/ -innen aus Infektionsschutzgründen zu begrenzen.







Richter am Landgericht Christoph Willinghöfer
- Pressestelle -
Landgericht Osnabrück, Neumarkt 2,
49074 Osnabrück
Telefon: 05 41 - 3 15 1325
Telefax: 05 41 - 3 15 6138
christoph.willinghöfer@justiz.niedersachsen.de

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