"leer" Niedersachsen klar Logo

Leitender Bezirksrevisor Franz-Josef Lohle verabschiedet

04.01.2022


Pressemitteilung 1/22




OSNABRÜCK Der Präsident des Landgerichts Dr. Thomas Veen hat am vergangenen Donnerstag, dem 30. Dezember 2021, den Leitenden Bezirksrevisor bei dem Landgericht Osnabrück Herrn Justizoberamtsrat Franz-Josef Lohle in den Ruhestand verabschiedet und ihm für seine langjährige Tätigkeit bei dem Landgericht Osnabrück gedankt.

Der 63-jährige war mehr als 37 Jahre in der Niedersächsischen Justiz tätig, seit November 1984 nahezu ausschließlich als Bezirksrevisor bei dem Landgericht Osnabrück.

Im Rahmen der Verabschiedung betonte Herr Lohle die Vielfältigkeit seiner Tätigkeit, welche er in den vergangenen Jahrzehnten ausgeübt habe. Insbesondere die Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen haben ihm hierbei am Herzen gelegen. Seine Tätigkeit im Prüfungsausschluss wolle er auch in den nächsten Jahren beibehalten. Ferner habe er unter anderem über die Strafverteidiger- und die Sachverständigenvergütung Vorträge gehalten als auch taiwanesischen Kollegen das deutsche System der Pflichtverteidigervergütung vorgestellt. Der Präsident des Landgerichts Osnabrück Dr. Thomas Veen wünschte Herrn Lohle für seinen Ruhestand alles Gute. Das Landgericht Osnabrück verliere mit Herrn Lohle einen wegen seiner fachlichen Qualifikation und seinem Engagement geachteten und sehr geschätzten Kollegen, der die Tätigkeit und das Ansehen der Bezirksrevisoren bei dem Landgericht Osnabrück für mehrere Jahre entscheidend geprägt habe, so der Präsident des Landgerichts.

Unsere besten Glückwünsche für die Zukunft begleiten ihn.

Bezirksrevisorinnen und Bezirksrevisoren gehören zu den Beamtinnen und Beamten des sogenannten gehobenen Justizdienstes (Laufbahngruppe 2). Voraussetzung für die Tätigkeit als Bezirksrevisorin oder Bezirksrevisor ist eine Rechtspflegerausbildung. Die Bezirksrevisorinnen und Bezirksrevisoren sind Teil der Justizverwaltung. Sie sind bei dem Landgericht Osnabrück für das Landgericht Osnabrück, die zu dem Landgerichtsgerichtsbezirk gehörenden Amtsgerichte, einschließlich des präsidialen Amtsgerichts Osnabrück, und die Staatsanwaltschaft Osnabrück zuständig.

Die Bezirksrevisorinnen und Bezirksrevisoren sind in Angelegenheiten des Kostenrechts tätig; insbesondere bei der Prüfung des (Gerichts-) Kostenansatzes. Hierzu steht ihnen ein Weisungsrecht gegenüber den Kostenbeamtinnen und Kostenbeamten zu. Des Weiteren vertreten sie die Landeskasse bei zahlreichen Kostenfestsetzungen, z.B. bei der Bewilligung von Verfahrens- und Prozesskostenhilfe sowie bei der Festsetzung der Vergütung von Pflichtverteidigerinnen und -verteidigern. Ebenso wirken sie bei der Überprüfung der Kostenberechnungen sowie der Verwahrungsgeschäfte der Notarinnen und Notar mit. Darüber hinaus sind sie für die Geschäftsprüfung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zuständig.

Nicht nur im Rahmen der Kostenprüfung, sondern auch im Allgemeinen achten sie auch auf die Ordnungsgemäßheit, die Wirtschaftlichkeit und die Sparsamkeit der Aufgabenwahrnehmung durch die Justiz, einschließlich des Justizvollzuges. Maßstab einer solchen Überprüfung ist ein vom Justizministerium jährlich aufzustellender Arbeitsplan.




Richter am Landgericht Christoph Willinghöfer
Pressestelle
Neumarkt 2, 49074 Osnabrück
Tel.: (0541) 315 - 1325
Fax: (0541) 315 - 6138

christoph.willinghoefer@justiz.niedersachsen.de

Web: http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de

Twitter: https://twitter.com/LandgerichtOS








Verabschiedung Lohle   Bildrechte: LGOS

v.l.: Dr. Thomas Veen, Franz-Josef Lohle

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln