Urteil im Prozess wegen Fotoaufnahmen sowie medizinisch nicht notwendigen Anfassens von Patientinnen im Intimbereich erwartet
08.05.2026
OSNABRÜCK. In dem Verfahren vor der 18. Großen Strafkammer - Große Jugendkammer - des Landgerichts Osnabrück wegen Fotoaufnahmen sowie medizinisch nicht notwendigen Anfassens von Patientinnen im Intimbereich gegen einen 43 Jahre alten Mann wird am Dienstag, dem 12. Mai 2026, mit dem Urteil gerechnet (Geschäftszeichen 18 KLs 5/25).
Dem Mann wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen 2018 und 2022 im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Fotoaufnahmen vom Behandlungsablauf von seinen zum Teil vollständig entkleideten Patientinnen ohne deren Kenntnis angefertigt zu haben. Bei einem Teil der Behandlungen soll er seine Patientinnen ohne medizinische Notwendigkeit im Intimbereich berührt haben. Die Aufnahmen soll er zum Teil bearbeitet und gespeichert haben.
Die Kammer hat sich durch drei Sachverständige beraten lassen. Seit Verhandlungsbeginn Anfang Oktober 2025 sind an 21 Verhandlungstagen über 70 Zeugen vernommen worden.
Die Plädoyers wurden am 28. April und 5. Mai 2026 in nichtöffentlicher Sitzung gehalten. In den Plädoyers wurde neben der Frage, wie die Gesamtstrafe zu bemessen sei, auch die Frage eines Berufsverbotes von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft, den Vertretern der Nebenklägerinnen und der Verteidigung erörtert. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und ein lebenslanges Berufsverbot. Die Verteidigung beantragte, eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen sei. Die Voraussetzungen eines Berufungsverbotes seien nicht gegeben.
Das Urteil der 18. Großen Strafkammer wird voraussichtlich am Dienstag, 12. Mai 2026, 11.00 Uhr, Saal A 223 des Landgerichts verkündet werden.
Interessierte Medienvertreter dürfen - ohne vorherige Anmeldung - bei Beginn der Verhandlung am 12. Mai 2026 bei Einzug des Gerichts im Saal A 223 des Landgerichts filmen und fotografieren. Das Gericht darf bei seinem Einzug gefilmt und fotografiert werden. Abbildungen des Angeklagten sind mittels geeigneter technischer Maßnahmen zu anonymisieren ("pixeln").
Bild- und Tonaufnahmen nach der Verhandlung und außerhalb des Verhandlungssaales sind nur nach Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung durch den Pressesprecher gestattet.
Im Anschluss an die Verhandlung am 12. Mai 2026 steht Ihnen der Pressesprecher des Landgerichts für O-Töne im Sitzungssaal zur Verfügung, ohne dass es hierfür einer Anmeldung bedarf.
Vorsitzender Richter am Landgericht Willinghöfer
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