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Urteil im Prozess nach mutmaßlichem Mord in Osnabrück erwartet

Pressemitteilung 22/26

23.06.2026

OSNABRÜCK. In dem Verfahren vor der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück – Schwurgericht – wegen des Vorwurfs des Mordes nach dem Tod eines 44 Jahre alten Mannes in Osnabrück wird am kommenden Donnerstag, 25. Juni 2026, mit dem Urteil gerechnet (Geschäftszeichen 6 Ks 1/26).


Dem heute 34 Jahre alten Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, am 20. Oktober 2025 auf einen Handwerker, welcher Arbeiten in der Wohnung, in der auch der Angeklagte lebte, verrichtet haben soll, grundlos ins Gesicht geschlagen zu haben. Am 6. November 2025 soll der später Verstorbene in diese Wohnung eingezogen sein. Bereits ab dem Folgetag soll es zwischen den beiden Männern Auseinandersetzungen gegeben haben, welche zunächst verbaler Natur gewesen sein sollen. Am Folgetag soll der Angeklagte deutlich gemacht habe, dass er den später Verstorbenen aufgrund dessen sexueller Orientierung nicht dulde. Ferner soll er ihn bedroht haben. Am gleichen Tag soll der Angeklagte den später Verstorbenen zudem beleidigt und zu ihm und einem Begleiter gesagt haben, dass er sie umbringen werde. Später soll er das Auto des Begleiters beschädigt haben. Am 9. November 2025 sollen der Angeklagte und der später Verstorbene erneut aufeinandergetroffen sein. Der Angeklagte soll den später Verstorbenen aufgefordert haben, auf die Knie zu gehen und sich bei ihm zu entschuldigen. Dem soll der später Verstorbene nachgekommen und von dem Angeklagten gefilmt worden sein. Bei diesem Aufeinandertreffen soll der Angeklagte den Entschluss gefasst haben, den später Verstorbenen aufgrund seiner sexuellen Orientierung zu töten. Er soll ihm hierzu ein Messer gezielt in die Brust gestoßen haben. Durch die Verletzungen soll es zum Tod des Mannes gekommen sein.

Im Termin am 4. Juni haben der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Vertreter der Nebenklage sowie die Verteidiger des Angeklagten ihre Schlussplädoyers gehalten. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft führte aus, dass der Angeklagte der Tat überführt sei. Insbesondere sei sein Handeln nicht durch Notwehr gerechtfertigt. Anhaltspunkte dafür, dass der später Verstorbene das Messer bei sich geführt und eingesetzt habe, seien nicht ersichtlich. Seiner Auffassung nach sei das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt. Für die vorsätzliche Körperverletzung und den Mord forderte er, den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen. Der Vertreter des Nebenklägers schloss sich diesen Ausführungen im Wesentlichen an. Ein Verteidiger des Angeklagten beantragte, den Angeklagten hinsichtlich des Mordvorwurfs freizusprechen. Die Tötungshandlung sei im Zweifel gerechtfertigt gewesen. Der Angeklagte habe dem später Verstorbenen offenbar das Messer abnehmen wollen. Hierbei könne es zu einer Rangelei und den Stich in den Brustkorb gekommen sein. Die weitere Verteidigerin des Angeklagten stellte keinen konkreten Antrag

Der Angeklagte hat am kommenden Donnerstag, dem 25. Juni 2026, ab 13:30 Uhr, zunächst die Möglichkeit, sich im Rahmen des letzten Wortes zu äußern. Anschließend wird die Kammer sich zur Beratung zurückziehen. Das Urteil der 6. Großen Strafkammer wird voraussichtlich noch am gleichen Tag in Saal A 223 des Landgerichts (Schwurgerichtssaal) verkündet werden.

Interessierte Medienvertreter dürfen - ohne vorherige Anmeldung - zu Beginn der Verhandlung am 25. Juni 2026 im Saal A 223 des Landgerichts filmen und fotografieren. Das Gericht darf bei seinem Einzug gefilmt und fotografiert werden. Abbildungen des Angeklagten sind mittels geeigneter technischer Maßnahmen zu anonymisieren ("pixeln"). Bild- und Tonaufnahmen nach der Verhandlung und außerhalb des Verhandlungssaales sind nur nach Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung durch den Pressesprecher gestattet. Der Pressesprecher des Landgerichts wird am 25. Juni 2026 für Auskünfte und O-Töne zur Verfügung stehen.

Vorsitzender Richter am Landgericht Willinghöfer
- Pressestelle -
Landgericht Osnabrück, Neumarkt 2,
49074 Osnabrück
Telefon: 05 41 - 3 15 1325
Telefax: 05 41 - 3 15 6138
Christoph.Willinghoefer@justiz.niedersachsen.de


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