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Prozessbeginn im Verfahren wegen der Entwendung von hochwertigen Fahrrädern in über 100 Fällen

Pressemitteilung 39/23


09.11.2023





OSNABRÜCK. Die 12. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück verhandelt ab Montag, dem 13. November 2023, gegen 7 Angeklagte im Alter zwischen 31 und 59 Jahren wegen des Vorwurfes des schweren Bandendiebstahls in 102 Fällen sowie der Hehlerei in 3 Fällen, Aktenzeichen 12 KLs 15/23.

Die Staatsanwaltschaft wirft fünf der sieben Angeklagten vor, sich spätestens im September 2021 mit fünf weiteren, gesondert Verfolgten zusammengeschlossen zu haben, um hochwertige Fahrräder im westlichen und nördlichen Bundesgebiet zu entwenden und diese anschließend an Dritte, unter anderem die beiden weiteren Angeklagten, zu veräußern.

In der Zeit von September 2021 bis Februar 2023 sollen sie hierzu in zum Teil verschlossene Garagen eingedrungen sein und die Fahrräder, welche ebenfalls in der überwiegenden Anzahl der Fälle gesondert gesichert waren, entwendet haben. Hierbei sollen die Angeklagten nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft meist in zweier Teams vorgegangen sein. Die entwendeten Fahrräder sollen sie anschließend in eine Lagerhalle nach Oberhausen gebracht haben. Der Weiterverkauf an Dritte soll zu deutlich unter den Marktpreisen liegenden Beträgen erfolgt sein.

Die Taten sollen unter anderem in Bad Iburg, Dörpen, Fürstenau, Geeste, Haren, Haselünne, Lingen (Ems), Melle, Osnabrück und Schüttdorf sowie in Ostwestfalen erfolgt sein.

Ein Teil der Fahrräder konnte sichergestellt werden. Die Schadenssumme beläuft sich auf knapp
EUR 380.000,00.

Den beiden weiteren Angeklagten wird vorgeworfen, dass sie in Kenntnis der Herkunft der Fahrräder diese angekauft haben, um sie im osteuropäischen Ausland anschließend weiter zu veräußern.

Die Kammer hat insgesamt 13 Verhandlungstage angesetzt. Es sind über 120 Zeugen und 1 Sachverständiger geladen.


Interessierte Medienvertreter dürfen vor Beginn der Verhandlung am 13. November 2023 für 15 Minuten im Saal 272 des Landgerichts filmen und fotografieren. Das Gericht darf bei seinem Einzug gefilmt und fotografiert werden. Abbildungen des Angeklagten sowie der Nebenklage sind mittels geeigneter technischer Maßnahmen zu anonymisieren ("pixeln/blurren"). Bild- und Tonaufnahmen nach der Verhandlung und außerhalb des Verhandlungssaales sind nur nach Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung durch den Pressesprecher gestattet. Der Pressesprecher des Landgerichts wird bei dem Verhandlungstermin am 13. November 2023 für Auskünfte und O-Töne zur Verfügung stehen.








Richter am Landgericht Christoph Willinghöfer
- Pressestelle -
Landgericht Osnabrück, Neumarkt 2,
49074 Osnabrück
Telefon: 05 41 - 3 15 1325
Mobil: 0160 4308472
Telefax: 05 41 - 3 15 6138
christoph.willinghoefer@justiz.niedersachsen.de

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Twitter: https://twitter.com/LandgerichtOS




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