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Prozessauftrag im Verfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges in einer Vielzahl von Fällen, Insolvenzverschleppung sowie räuberischer Erpressung

Pressemitteilung 26/26

13.07.2026


OSNABRÜCK. Die 2. Große Strafkammer – Große Wirtschaftskammer – des Landgerichts Osnabrück verhandelt ab dem 17. Juli 2026 ein Verfahren gegen einen 35 Jahre alten Mann, der sich zurzeit in Untersuchungshaft befindet, wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges in einer Vielzahl von Fällen, Bankrotts, Insolvenzverschleppung, räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung (Aktenzeichen 2 KLs 2/26).

Dem Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft Osnabrück vorgeworfen, als faktischer Geschäftsführer eines Unternehmens mit Sitz in Georgsmarienhütte, dessen Gegenstand „Dachdeckerarbeiten sowie der Bau von Photovoltaikanlagen“ gewesen sein soll, Kunden veranlasst zu haben, erhebliche Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Arbeiten geleistet zu haben. Formelle Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin soll zunächst seine Lebensgefährtin und anschließend ein Mitarbeiter gewesen sein, die ausschließlich auf Weisung des Angeklagten gehandelt haben sollen.

Er soll von den Kunden des Unternehmens ab Anfang 2025 hierdurch Leistungen in Höhe von knapp EUR 600.000 erhalten haben, ohne dass diese einen Gegenwert erhalten haben sollen. Die erhaltenen Gelder soll er überwiegend für private Zwecke und andere geschäftliche Unternehmungen verbraucht haben. Hierbei soll er in Kauf genommen haben, dass die Gesellschaft ihre Verbindlichkeiten nicht wird erfüllen können. Unter anderem soll der Angeklagte Mitte 2024 und Mitte 2025 für drei Fahrzeuge des Luxuspreissegments Kaufbeziehungsweise Leasingverträge abgeschlossen und hierdurch derGesellschaft erheblichen finanziellen Schaden zugefügt haben. Leasingraten sollen nicht gezahlt worden sein. Die Fahrzeuge soll er darüber hinaus unerlaubt an Dritte weiterveräußert haben. Ferner soll der Angeklagte auf Scheinrechnungen an ein anderes Unternehmen für tatsächlich nicht erbrachte Leistungen insgesamt knapp EUR 520.000 überwiesen haben. Knapp EUR 480.000 soll er zurückerhalten haben.

Für das Unternehmen, welches Deutschland weit tätig gewesen sein soll, sollen Handelsvertreter tätig gewesen sein. Einer dieser Handelsvertreter soll den Angeklagten aufgesucht haben, weil kritische Nachfragen zum Unternehmen bestanden hätten. Diesen Mann soll der Angeklagte mit Hilfe von zwei weiteren gesondert verfolgten Personen in seinem Büro eingesperrt, auf ihn körperlich eingewirkt und ihm unter anderem gedroht haben, dass der Mann und dessen Familie schnell in einem Transporter landen würden, wenn er Strafanzeige erstatte.

Der Mitarbeiter soll auf Veranlassung des Angeklagten im August 2025 als formeller Geschäftsführer den Betrieb des Unternehmens eingestellt und erst im Oktober einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt haben, welcher aus formellen Gründen abgewiesen worden sein soll.

Im November 2025 soll der Angeklagte ferner für einen Freund zur Durchsetzung einer vermeintlichen Forderung einem Dritten unter anderem mit dem Worten gedroht haben, dass er ihm wehtun werde und ihm niemand auf der ganzen Welt helfen könne.

Die Kammer hat insgesamt 18 Verhandlungstage bis Ende Oktober 2026 angesetzt.


Vorsitzender Richter am Landgericht Willinghöfer
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